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Intermediation Über das Zusammenspiel von Cross Border, internationaler und interkultureller Mediation:

Inter-Mediation Cross Border Mediation Interkulturelle Mediation Internationale Mediation

Cross Border Mediation

Die CBM (Cross Border Mediation) gehört zur Inter-Mediation. Wieder stoßen wir auf terminologische Ungereimtheiten. Manche sprechen von der CBM, andere von der interkulturellen Mediation, dann gibt es die internationale Mediation. Alles hängt irgendwie zusammen, muss aber nicht identisch sein.




interkulturell, international
verschiedene Länder, verschiedene Kulturen

Was bedeutet CBM?

Eine fachliche Definition der CBM gibt es (noch) nicht. Außer, man greift auf die EU Richtlinie selbst zurück. Sie regelt die Mediation in grenzüberschreitenden Streitigkeiten. Grenzüberschreitend ist die Übersetzung des englischen Begriffs „Cross Border“.

Beispiel 11573 - In Art. 2 der Richtlinie wird eine grenzüberschreitende Streitigkeit als gegeben definiert, wenn mindestens eine der Parteien zu einem auf den Beginn der Mediation fallenden Zeitpunkt ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat als dem einer der anderen Parteien hat. Wenn also die EU Richtlinie von grenzüberschreitenden Fällen spricht, dann ist damit in jedem Fall ein internationaler Bezug hergestellt.


Bei genauerem Hinsehen, bildet die Tatsache, dass mehrere Länder betroffen sind, nicht das einzige Kriterium, das die CBM als ein von anderen Mediationen abzugrenzendes Verfahren ausmacht. Es gibt grenzüberschreitende Streitigkeiten, die Nicht-EU-Staaten betreffen. Grenzen und Grenzüberschreitungen ergeben sich auch nicht nur aus nationalen Landesgrenzen. Sie ergeben sich auch aus dem Bedürfnis der individuellen und kulturellen Abgrenzung. Die grenzüberschreitende Mediation wird somit nicht nur durch rechtliche Tatbestände und unterschiedliche Justizsysteme determiniert. Weil es sich bei der Mediation um ein kommunikatives Verfahren handelt, muss sie sich auch mit den in grenzüberschreitenden Fällen aufkommenden, durch die Unterschiedlichkeit der Kultur geprägten Kommunikationsphänomenen auseinandersetzen.

Der kleine, aber feine Unterschied

In der Praxis ist es auch bei einem internationalen oder interkulturellen Hintergrund nicht zwingend, dass eine der Parteien in einem anderen Staat ansässig ist. Es gibt auch beachtliche Kulturunterschiede bei einheitlichen Staatsangehörigkeiten, etwa bei einem Streit mit einem Mitbürger mit Migrationshintergrund. Um diese Unterschiede systematisch zu erfassen bietet sich folgende, begriffliche Präzisierung an:

CBM - Cross Border Mediation
Grenzüberschreitende Mediation bei denen ein EU-Mitgliedstaat betroffen ist.
internationale Mediation
Mediation mit einem internationalen Bezug und Streitigkeiten, bei denen Nicht-EU-Mitgliedstaaten betroffen sind.
interkulturelle Mediation
Diese Variante muss nicht zwingend einen internationalen Bezug haben.

Beispiel 11574 - Rheinländer ./. Schwabe; Türke als dt. Staatsangehöriger mit Migrationshintergrund streitet in Deutschland mit einem Deutschen.

Mediation vs Kommunikation

Es bedarf einer weiteren zwingenden Unterscheidung zwischen der interkulturellen Mediation und der interkulturellen Kommunikation. Beides wird oft miteinander verwechselt. Bei der interkulturellen Kommunikation sollten die Kommunikanten in etwa wissen, was die Wesensmerkmale der fremden Kultur und ihrer Kommunikation ausmacht.

Beispiel 11575 - Ein deutscher und ein englischer Geschäftsmann verhandeln miteinander. Der Deutsche fragt den Kollegen: "how was our meeting". Er bekommt zur Antwort: "nice". Er glaubt, die Rückmeldung bestätigt dass es ein erfolgreiches Meeting war. Der Engländer wollte jedoch nur höflich sein. Er fand das Meeting gar nicht gut.


Bei der interkulturellen Mediation ist es gegebenenfalls sogar besser, die Kulturunterschiede nicht zu kennen. Wer sagt denn, dass etwa ein Chinese mit Migrationshintergrund den Kulturmerkmalen eines Chinesen entspricht? In der Mediation bietet sich eine andere Herangehensweise an, die sich noch besser auf die Partei einlassen kann. Hier öffnet der Mediator einen Kanal in Phase eins, wo er sich die Erlaubnis eingeholt, auch die indirekt kommunizierten Kulturphänomene anzusprechen. Das bedeutet, dass er Gesten, Mimik und Verhalten hinterfragen und transparent machen darf.

Das anwendbare Recht

Sobald verschiedene Nationalitäten im Spiel sind, kommt die Frage nach dem anzuwendenden Recht auf. Der Mediator sollte wissen, dass es kein internationales Recht gibt. Was Juristen unter diesem Begriff verstehen, ist die nationale Sicht darauf, welche Rechtsverhältnisse bei einem internationalen Bezug zur Anwendung kommen. In der Mediation kann die Frage nach dem anzuwendenden Recht eine Herausforderung sein:

Beispiel 11576 - Der deutsche Mediator wird für eine innerbetriebliche Mediation in Lettland engagiert, an der außer dem Mediator selbst nur Letten teilnehmen. Es kommt zu einer Abschlussvereinbarung. An welchem Recht orientiert sich die Mediation, an welchen die Abschlussvereinbarung?


Das nationale Recht schreibt vor, wer als Mediator zugelassen ist und setzt Regeln für die Mediation an. Die Frage ist entscheidend, wenn es zu Fehlern in der Mediation kommt und welche Rechtsfolgen sie auslösen. Weil es nicht selbstverständlich ist, dass die Mediation von einem Ausländer dem nationalen Recht unterliegt, handelt es sich um eine internationale Mediation.

Ohne eine Regelung über das anzuwendende Recht kann es kompliziert werden, im Nachhinein herauszufiltern, welches Recht (etwa für die Frage der Haftung oder der Vollstreckung) anwendbar ist. Weil die internationalen Richtlinien noch immer einen gegeneinander abzugrenzenden Interpretationsrahmen erlauben, empfiehlt es sich deshalb bei jeder Co- oder Teammediation sich mit den ausländichen Kollegen über folgende Fragen abzustimmen:

  1. Selbstverständnis und Ziel der Mediation (Konzept und Zweck)
  2. Mediationsweise (sondierend, facilitativ, transformativ, evaluativ, integriert)
  3. Verfahrensaufbau (Anzahl und Bedeutung der Phasen)
  4. Verhalten bei Co- und Teammediation (Rollenverständnis der Mediatoren)
  5. Kosten und Honorare

Die Problemfelder der CBM

Es ist nicht nur der Auslandsbezug, der die Bearbeitung grenzüberschreitender Fälle beeinflusst. Ein besonderes Augenmerk ist auf die technischen, organisatorischen und inhaltlichen Belange zu lenken. Hier ergeben sich folgende Herausforderungen:

  1. Distanzprobleme (Siehe Onlinemediation)
  2. Terminierungsprobleme (Siehe Zeitmanagement)
  3. Sprachprobleme (Siehe Fremdsprachen)
  4. Kulturunterschiede (Siehe interkulturelle Mediation)

Um sich den Problemfelden mit der gebotenen Ausführlichkeit zu widmen, wurden für Fragen der interkulturellen Mediation und der internationalen Mediation eigenständige Anwendungsbereiche zugeordnet, die Sie über die nachfolgenden Buttons erreichen und nachlesen können.

Interkulturelle Mediation Internationale Mediation

Bedeutung für die Mediation

Der Begriff Cross Border Mediation wird ungenau oft als Synonym für die Mediation mit internationalem und interkulturellem Hintergrund verwendet. Im Interesse einer eindeutigen Systematisierung der Mediation und damit einhergehend einem klareren Verständnis, ist dine Differenzierung angebracht. Tatsächlöich sind die Grenzen jedoch fließend und es kann zu Überscheiduingen kommen. DSeshalb sollte eine Ausbildung zur Cross Border Mediation stets die Inter-Mediation betreffen, die alle Aspekte der internationalen und interkulturellen Mediation umfasst.

Hinweise und Fußnoten

Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen. Zitiervorgabe im ©-Hinweis.

Bearbeitungsstand: 2022-06-10 08:21 / Version 28.

Alias: Cross Border Mediation
Siehe auch: CBM, interkulturelle Mediation, internationale Mediation
Literaturhinweise: {trackerautoritem trackerId="16" fieldId="103" fieldId2="622" itemId="4904"}
Prüfvermerk: -


Based on work by Bernard Sfez und anonymous contributor . Last edited by Arthur Trossen
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